

Plemplem?
Jens O. Brelle
16.01.2017
Die brasilianische Groupo Globo, einer der weltweit größten Medienkonzerne, ist im Streit um die Hörmarke „Plimm Plimm" vor dem EuGH gescheiter. Der Konzern hatte bereits 2014 die Eintragung des akustischen Zeichens „Plimm Plimm" beim EUIPO in Alicante für verschiedene Waren und Dienstleistungen beantragt, u.a. für Tonträger, Smartphones, Bücher sowie Übertragung von TV-Signalen.
Nachdem das EUIPO die Eintragung mit dem Argument ablehnte, die Marke sei nicht unterscheidungskräftig, zog der Groupo Globo vor Gericht. Doch auch das EuG entschied, dass die Marke ein einfacher Standardklingelton ohne besondere Charakteristik sei. Sie bleibe daher dem Publikum nicht als Hinweis auf ein Unternehmen im Gedächtnis. Außerdem würde eine Vielzahl elektronischer Geräte so klingeln, wie die Marke. Schließlich sei das Zeichen auch als Herkunftshinweis für einen TV-Sender zu banal, weil das Publikum das kurze Klingeln nur als Hinweis auf Beginn bzw. Ende des Programms verstehe. Daher fehlt der Marke auch nach Ansicht des EuG die sogenannte konkrete Unterscheidungskraft.


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