

Nicht abgucken!
Jens O. Brelle
23.06.2014
Die beliebte Handtasche "Le Pliage" des französischen Luxuslederwarenherstellers Longchamp darf nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln nicht nachgeahmt werden. Das Modell "Le Pliage" produziert das Unternehmen bereits seit 1990, wichtigstes Merkmal ist die Faltbarkeit der Taschen. Das Unternehmen ist mit einer Klage gegen eine Warenhauskette vorgegangen, die Nachahmungen der Taschen in Deutschland verkaufte.


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