

Zwei Banken sehen rot.
Jens O. Brelle
23.09.2015
Der Streit um Farbmarke Rot zwischen Sparkasse und Santander geht in neue Runde. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren am 23.09.2015 an das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg zurückverwiesen, so dass jetzt neu verhandeln muss.
Kläger ist der deutsche Sparkassen und Giroverband, der seit Jahrzehnten in Deutschland die rote Farbe im Rahmen seines Markenauftritts einsetzt.
Der Verband hat die Farbmarke "Rot" 2002 für Bankdienstleistungen für Privatkunden eintragen lassen und sieht sich durch die, Verwendung des Santander Bankkonzerns der gleichen Farbe in ihren Rechten verletzt.


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