

Zulässiges Verbot?
Jens O. Brelle
02.07.2012
Adidas will seine Produkte nicht mehr bei Onlinehändlern wie eBay oder Amazon sehen und plant deshalb ab 2013 ein Vertriebsverbot. Fraglich ist dabei aber, ob ein solches Verbot überhaupt rechtlich zulässig ist. Der EuGH hatte bereits in einem Urteil, in dem es um ein generelles Vertriebsverbot im Internet ging, deutlich gemacht, dass Vertriebsverbote nur in Ausnahmefällen zulässig sind. Da hier jedoch nur eine teilweise Beschränkung des Internetvertriebs geplant ist, könnten die Hürden für ein Verbot geringer sein.


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